Zeitwertkonten

Arbeitsrecht

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf die Einführung von Zeitwertkonten - anders als in der betrieblichen Altersversorgung. Jedes Unternehmen entscheidet grundsätzlich eigenständig, ob Zeitwertkonten eingeführt werden oder nicht.

Entscheidet sich ein Unternehmen für die Einführung von Zeitwertkonten, dann wird eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer getroffen, in der die Rahmenbedingungen für das Zeitwertkonto festgelegt werden. Die Rahmenbedingungen beinhalten den teilnahmeberechtigten Personenkreis, die Möglichkeiten der Einzahlung und die Auflistung der Verwendungswege.


Zeitwertkonten, Vereinbarung Arbeitgeber und Arbeitnehmer


Diese Vereinbarung kann einzeln mit jedem Mitarbeiter oder als Betriebsvereinbarung oder als Tarifvertrag getroffen werden. Tarifvertragliche Vorgaben sind in jedem Fall zu berücksichtigen.