Zeitwertkonten

Störfall

Ein Störfall liegt vor, wenn das angesparte Guthaben auf dem Zeitwertkonto nicht für eine Freistellungsphase genutzt wird. Störfälle können eintreten bei


Zeitwertkonten, Symbol Kündigung, Erwerbsminderung, Insolvenz


Im Störfall ist das Wertguthaben prinzipiell steuer- und sozialversicherungspflichtig. Bei der Berechnung der Sozialversicherung wird die sogenannte "SV-Luft" berücksichtigt.

Ab 2009 hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Recht, sein Guthaben auf den neuen Arbeitgeber (dessen Zustimmung vorausgesetzt) zu übertragen oder auch auf die Deutsche Rentenversicherung Bund, die dann als quasi Ersatzarbeitgeber einspringt.